fbpx

Firmenverbund der Westeifel Werke in Zeiten von Corona

Corona Info Westeifel Werke
Corona hat die Welt seit einem Jahr fest im Griff und Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens. Natürlich ist auch die gemeinnützige Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun und Prüm und ihre Tochterunternehmen, Euvea Freizeit- und Tagungshotel, EuWeCo, WEW Integrationsgesellschaft und Lebenshilfe Wohngemeinschaften Eifel, davon betroffen. Trotz Einschränkungen - das Leben, Arbeiten und Inklusion geht auch in unserem Unternehmen weiter.

Wie alle Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), haben auch die Westeifel Werke weiterhin geöffnet und sowohl unsere betreuten Mitarbeiter als auch unsere hauptamtlichen Mitarbeiter gehen ihrer Tätigkeit nach. Bis zum 14. Februar 2021 ist allen Werkstattbeschäftigten mit Behinderungen der Aufenthalt in der Werkstatt allerdings freigestellt. Wem das Risiko vor einer Infektion vor Ort zu groß ist, darf zuhause bleiben. Die Werkstätten halten für diese Personen alternative Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten vor, die dann in Heimarbeit erledigt werden können. Leider ist es dadurch in unseren Räumen und Fluren zurzeit etwas leiser geworden als in „normalen“ Zeiten. Aber die Sicherheit unserer Mitarbeiter geht natürlich vor. Daher können sich alle Mitarbeiter im WEW Firmenverbund auch wöchentlich einem freiwilligen Schnelltest unterziehen. Auch die Situation an den Arbeitsplätzen unserer Mitarbeiter wird immer den aktuellsten Hygiene-Verordnungen angepasst. Wer kann, hat zudem die Möglichkeit auf mobile Arbeit zurückzugreifen.

Mit den offenen Werkstätten sind wir natürlich auch wie gewohnt für unsere Kunden da. Egal ob Ballondrucker, Freiraumausstattung, Lohnfertigungen oder Dienstleistungen – unsere Mitarbeiter sind weiterhin fleißig. Unser euvea Freizeit- und Tagungshotel in Neuerburg ist aktuell jedoch leider nur für Gäste mit nicht touristischem Hintergrund geöffnet. Der EuWeCo Werkstattladen in Weinsheim muss aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung vorerst komplett geschlossen bleiben. Wir hoffen natürlich, dass sich die allgemeine Corona-Lage bald soweit bessert, dass wir an diesen Standorten wieder Gäste, Kunden und Partner aus nah und fern begrüßen dürfen.
Hier ein kurzer Überblick über die Situation in den einzelnen Firmen:

Westeifel Werke:

  • Für Mitarbeiter/Betreuer in den Werkstätten ist nur noch das Tragen von medizinischen Masken (wahlweise OP-Masken oder FFP2-Masken) zulässig. Andere Masken, wie etwa Stoff-Masken, sind nicht mehr erlaubt.
  • Für Menschen mit Behinderung ist das Tragen von FFP2-Masken vorgegeben. In Einzelfällen sind auch OP-Masken erlaubt. Alle betreuten Mitarbeiter erhalten täglich bei der Ankunft in der Hygieneschleuse eine neue medizinische Maske.
  • Mitarbeiter der Verwaltung nutzen nach Möglichkeit das Angebot der mobilen Arbeit.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, sollte pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. Ist das nicht möglich, sind Stellwände aufgebaut oder es wird dauerhaft Maske getragen.
  • Der Arbeitgeber stellt medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung.
  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Im Betrieb werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt.


Lebenshilfe Wohngemeinschaften Eifel:

  • Bis zum 14. Februar sind Mitarbeiter und Ehrenamtliche von Wohneinrichtungen dazu verpflichtet, sich mindestens einmal wöchentlich auf das Vorliegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus mittels eines PoC-Antigentest testen zu lassen.
  • Besucher der Wohnstätten sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet und sollten sich möglichst am Beginn des Besuches testen lassen. Testungen sind jedoch zwingend vorgeschrieben, wenn die 7-Tage Inzidenz über dem rheinlandpfälzischen Landesdurchschnitt liegt. Für Besuche von externem Fachpersonal, wie z. B. Krankengymnasten, Fußpfleger, etc., gelten besondere Regeln.


EuWeCo:

  • Für Mitarbeiter/Betreuer in den Werkstätten ist nur noch das Tragen von medizinischen Masken (wahlweise OP-Masken oder FFP2-Masken) zulässig. Andere Masken, wie etwa Stoff-Masken, sind nicht mehr erlaubt.
  • Für Menschen mit Behinderung ist das Tragen von FFP2-Masken vorgegeben. In Einzelfällen sind auch OP-Masken erlaubt. Alle betreuten Mitarbeiter erhalten täglich bei der Ankunft in der Hygieneschleuse eine neue medizinische Maske.
  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Im Betrieb werden entsprechende Absperrungen, Schutzwände, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt.
  • Der Werkstattladen ist geschlossen. Bestellungen sind aber über den Online-Shop möglich: www.euweco-shop.de


WEW Integrationsgesellschaft:

  • Für die Mitarbeiter der Integrationsgesellschaft ist nur noch das Tragen von medizinischen Masken zulässig. Der Arbeitgeber stellt medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung.
  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Im Betrieb werden entsprechende Absperrungen, Schutzwände, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt.
  • Für die ausgelagerten Arbeitsbereiche gelten die Schutzmaßnahmen nach den Bestimmungen des jeweiligen Arbeitgebers.


euvea Freizeit- und Tagungshotel:

  • Das Hotel ist aktuell nur für Gäste mit nicht touristischem Hintergrund geöffnet. Das Restaurant ist geschlossen.
  • Die Mitarbeiter werden an anderen Standorten eingesetzt.